- Die lernende Person führt eine Lerndokumentation, in der sie laufend alle wesentlichen
Arbeiten, die erworbenen Kompetenzen und ihre Erfahrungen im Betrieb
festhält.
- Der Berufsbildner oder die Berufsbildnerin kontrolliert und unterzeichnet die
Lerndokumentation quartalsweise. Er oder sie bespricht sie mindestens einmal pro
Semester mit der lernenden Person.
- Der Berufsbildner oder die Berufsbildnerin hält den Bildungsstand der lernenden
Person gestützt auf deren Lerndokumentation im Bildungsbericht fest.
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